Markus Kroiß

geb. 1975

DHV geprüfter Tandempilot, A- und B-Lizenz
Zimmerermeister
Dipl. Informatiker (FH)

Der Pilot durchläuft eine intensive und zertifizierte Ausbildung. 

Bevor er seine Ausbildung zum Tandem-Gleitschirmpilot machen kann, muss er erst einmal die sogenannte A-Lizenz erwerben. Diese berechtigt dazu, alleine Flüge im Gleitwinkelbereich eines Flugberges durchzuführen. Hierzu absolviert er am Übungshang (bis 50 Höhenmeter) mindestens 20 Flüge. Dann darf der angehende Pilot an den Berg um dort seine Höhenschulung zu machen.

Dabei steht das Vertiefen von Start und Landung auf dem Programm, ebenso Flugtechnik und Manöver. Die Ausbildung gliedert sich in Praxis und Theorie. Es werden nun 40 Flüge mit einer Mindesthöhe von 300 Höhenmetern in mindestens 2 Fluggebieten geleistet und am Ende steht ein Prüfungsflug.

Die Theorie besteht aus 4 Fächern und wird in 20 Stunden unterrichtet. Auch die Theorie wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Optional kann nach dem A-Schein auch der B-Schein erworben werden. Dieser ermächtigt zu sogenannten Überlandflügen (Streckenflügen). Dieser Schein ist für einen Tandempiloten kein Muss, aber die meisten Piloten haben diesen zusätzlichen Schein. Auch dieser Schein beinhaltet eine Theorie- und Praxisausbildung. Die Theorie wird wieder mit einer Prüfung abgeschlossen. In der Praxis müssen 20 Flüge nachgewiesen werden mit einigen Flugmaövern, davon 10 Flüge mit einer Mindestlänge von 30 Minuten. Die Praxis wird mit einem Streckenflug beendet, der beim DHV nachgewiesen werden muss.

Um nach der Ausbildung den Tandemschein machen zu dürfen nimmt der Pilot an einem Auswahltest des DHV teil, der sich wieder aus Theorie und Praxis zusammensetzt. Wird dieser Test bestanden, darf der Pilot überhaupt erst mit der weiteren Ausbildung beginnen. Am Ende dieser Ausbildung darf der Pilot dann nach bestandener Prüfung Passagiere mitnehmen.